Finanzbuchhaltung

Finanz­buchhaltung

I. Standard - Leistungsumfang

Durchführung der monatlichen Buchführung - über das System DATEV - anhand sachlich richtiger, geordneter und vollständiger Belege. Als Einlieferungstermin für diese gilt der 10. des Folgemonats als vereinbart. 

Die Belege sind nach Buchungskreisen zu ordnen. Hierfür ist der zur Verfügung gestellte Pendelordner einzusetzen. Alternativ werden die Belege eingescannt und über Unternehmen-Online hochgeladen.

Das Kassenbuch wird mit Hilfe von Unternehmen-Online erstellt.

Die Bankauszüge werden elektronisch über das System DATEV gebucht. Der Mandant gibt hierzu seine Einwilligung (gesonderte Einverständniserklärung).

Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung zu den gesetzlichen vorgesehenen Terminen, sofern die Belege termingerecht (vgl. Ziffer 1) eingereicht wurden. 


II. Honorar für Standard-Leistungen

Das Honorar richtet sich nach den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung. Anzusetzen sind Rahmengebühren.


III. Zusatzleistungen
 
Vertraglich vereinbart gilt der Leistungsumfang zu I. Gesondert vereinbart und berechnet werden folgende Leistungen:
  1. Einrichtung der Buchführung und des Kontenplans
  2. Vervollständigung der Belege durch den Auftragnehmer
  3. Überprüfung und Richtigstellung von den Belegen des Auftragnehmer
  4. Zeitliche Ordnung der Belege durch den Auftragnehmer
  5. Kontenabstimmung durch den Auftragnehmer (z.B. Interimskonto, OPOS, etc.)
  6. Hilfestellung bei der Führung von Grundaufzeichnungen durch den Auftragnehmer
  7. Bilanzvorträge durch den Auftragnehmer
  8. Erstellung einer qualifizierten BWA
  9. Sonstige Leistungen, z.B. Einrichtung einer Kostenrechnung, etc.

IV. Honorar für Zusatzleistungen

Als Honorar für die Durchführung dieser Zusatzleistungen wird eine Zeitgebühr berechnet.
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