I. Standard - Leistungsumfang
Durchführung der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnung anhand sachlich richtiger und vollständiger Belege und Informationen. Zur Übermittlung der Bewegungsdaten ist das von der Kanzlei zur Verfügung gestellte Fax-Übertragungsformular einzusetzen. Als Einlieferungstermin für die Belege gilt der 19. des laufenden Monats als vereinbart.
Erstellung der Lohnsteueranmeldung zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen, sofern die Belege termingemäß eingereicht wurden.
Erstellung der DÜVO-Meldung zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen und Erstellung der Beitrittsnachweise für Krankenkassen, sofern die Belege termingemäß (vgl. Ziffer 1) eingereicht wurden.
II. Honorar für Standard-Leistungen
Das Honorar richtet sich nach den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung. Anzusetzen sind Betragsrahmengebühren.
III. Zusatzleistungen
Vertraglich vereinbart gilt der Leistungsumfang zu I. Gesondert vereinbart und berechnet werden folgende Leistungen:
1. An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern und Aushilfen
2. Bearbeitung von
- Berufsgenossenschaftsnachweisen, Unfallmeldungen an die BG
- Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldanträgen
- Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
- Lohnfortzahlungsanträgen, Pfändungen
- PVS-, ZVK-Meldungen
- Berechnung von Urlaubsgeldern und Tantiemen, usw.
3. Probe- bzw. Vorwegabrechnung
4. Anträge
- Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosenunterstützung
- sonstige Bescheinigungen
5. Bescheinigungen
- Arbeitsamt, Kindergeldkasse, Banken und Behörden
- sonstige Bescheinigungen
6. Teilnahme an Prüfungen
- Lohnsteueraußenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen
7. Arbeitnehmer-Auskunfts-Hotline
IV. Honorar für Zusatzleistungen
Als Honorar für die Durchführung dieser Zusatzleistungen wird eine Zeitgebühr berechnet.