Lohnbuchhaltung

Lohn­buchhaltung

I. Standard - Leistungsumfang

Durchführung der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnung anhand sachlich richtiger und vollständiger Belege und Informationen. Zur Übermittlung der Bewegungsdaten ist das von der Kanzlei zur Verfügung gestellte Fax-Übertragungsformular einzusetzen. Als Einlieferungstermin für die Belege gilt der 19. des laufenden Monats als vereinbart. 

Erstellung der Lohnsteueranmeldung zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen, sofern die Belege termingemäß eingereicht wurden. 

Erstellung der DÜVO-Meldung zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen und Erstellung der Beitrittsnachweise für Krankenkassen, sofern die Belege termingemäß (vgl. Ziffer 1) eingereicht wurden. 

II. Honorar für Standard-Leistungen

Das Honorar richtet sich nach den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung. Anzusetzen sind Betragsrahmengebühren.

III. Zusatzleistungen

Vertraglich vereinbart gilt der Leistungsumfang zu I. Gesondert vereinbart und berechnet werden folgende Leistungen:

1. An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern und Aushilfen 

2. Bear
beitung von 
  • Berufsgenossenschaftsnachweisen, Unfallmeldungen an die BG 
  • Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldanträgen 
  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen 
  • Lohnfortzahlungsanträgen, Pfändungen 
  • PVS-, ZVK-Meldungen 
  • Berechnung von Urlaubsgeldern und Tantiemen, usw. 

3. Probe- bzw. Vorwegabrechnung 

4. Anträge 
  • Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosenunterstützung 
  • sonstige Bescheinigungen 

5. Bescheinigungen 

  • Arbeitsamt, Kindergeldkasse, Banken und Behörden 
  • sonstige Bescheinigungen 

6. Teilnahme an Prüfungen 

  • Lohnsteueraußenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen 

7. Arbeitnehmer-Auskunfts-Hotline

IV. Honorar für Zusatzleistungen

Als Honorar für die Durchführung dieser Zusatzleistungen wird eine Zeitgebühr berechnet.
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